Art. 1 32023D2103
Italien fordert von den Begünstigten die mit dem Binnenmarkt unvereinbaren Beihilfen zurück, die auf der Grundlage der in Artikel 1 des Beschlusses 2013/284/EU genannten Maßnahme, d. h. der Befreiung von der kommunalen Immobiliensteuer (ICI), die nichtgewerblichen Einrichtungen gewährt wurde, die in der Immobilie ausschließlich die in Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe i des Gesetzesdekrets Nr. 504/92 aufgeführten Tätigkeiten ausübten, gewährt wurden.