Beschluss (EU) 2023/2103 der Kommission vom 3. März 2023 über die staatliche Beihilfe SA.20829 (C 26/2010, ex NN 43/2010 (ex CP 71/2006)) — Von Italien eingeführte Regelung über die Befreiung von der kommunalen Immobiliensteuer im Falle von Immobilien, die von nichtgewerblichen Einrichtungen für besondere Zwecke genutzt werden (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2023) 1287) (Nur der italienische Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR)
Dieser Beschluss ist an die Italienische Republik gerichtet.Die Kommission kann unbeschadet des Artikels 30 der Verordnung (EU) 2015/1589 des Rates die Identität der Begünstigten von mit dem Binnenmarkt unvereinbaren Beihilfen sowie die Beihilfebeträge und Rückforderungszinsen veröffentlichen, die gemäß diesem Beschluss zurückgezahlt wurden.
Art. 7 32023D2103
Art. 7 32023D2103Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen