Erwägungsgrund 3 32023D2135
Am 10. Juli 2014 hat der Rat den Beschluss 2014/450/GASP angenommen, mit dem die durch den Beschluss 2011/423/GASP verhängten restriktiven Maßnahmen, soweit diese Maßnahmen Sudan betreffen, in einem einzigen Rechtsinstrument zusammengefasst wurden.