Erwägungsgrund 1 32023D2412
Das Lissabonner Abkommen über den Schutz der Ursprungsbezeichnungen und ihre internationale Registrierung vom 31. Oktober 1958 (im Folgenden „Lissabonner Abkommen“) ist ein Vertrag, der von der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) verwaltet wird. Aufgrund des Beschlusses (EU) 2019/1754 des Rates ist die Union am 26. November 2019 der Genfer Akte des Lissabonner Abkommens über Ursprungsbezeichnungen und geografische Angaben (im Folgenden „Genfer Akte“) mit Wirkung zum 26. Februar 2020 beigetreten, Die Genfer Akte selbst ist am 26. Februar 2020 in Kraft getreten.