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Verhandlungen zur Änderung der Vereinbarungen zwischen der Europäischen Union einerseits und der Republik Island, dem Königreich Norwegen, der Schweizerischen Eidgenossenschaft beziehungsweise dem Fürstentum Liechtenstein andererseits über die Modalitäten der Beteiligung dieser Länder am EASO sollten aufgenommen werden.
Die Kommission wird ermächtigt, Verhandlungen zur Änderung der Vereinbarungen zwischen der Europäischen Union einerseits und der Republik Island, dem Königreich…
Damit die Republik Island, das Königreich Norwegen, die Schweizerische Eidgenossenschaft und das Fürstentum Liechtenstein an der Asylagentur der Europäischen…
Angesichts des Artikels 7 Absatz 6 der Verordnung (EU) 2021/1148 sollten daher Verhandlungen mit Island, dem Königreich Norwegen, der Schweizerischen…
Um ihren Auftrag erfüllen zu können, sollte die Agentur der Beteiligung von Ländern offen gegenüberstehen, die mit der Union Abkommen geschlossen haben, auf…
Die Kommission wird ermächtigt, Verhandlungen über Vereinbarungen mit Island, dem Königreich Norwegen, der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Fürstentum…
Die Vereinbarung sollte unterzeichnet und die beigefügte Erklärung zu Island, dem Königreich Norwegen, der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Fürstentum…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.