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Damit die Republik Island, das Königreich Norwegen, die Schweizerische Eidgenossenschaft und das Fürstentum Liechtenstein an der Asylagentur der Europäischen Union (EUAA) teilnehmen können, sollten die Vereinbarungen über die Modalitäten der Beteiligung dieser Länder n am Europäischen Unterstützungsbüro für Asylfragen (EASO) geändert werden, um Art, Umfang und Form der Beteiligung dieser Länder an der EUAA klarzustellen.
Verhandlungen zur Änderung der Vereinbarungen zwischen der Europäischen Union einerseits und der Republik Island, dem Königreich Norwegen, der Schweizerischen…
Um ihren Auftrag erfüllen zu können, sollte die Agentur der Beteiligung von Ländern offen gegenüberstehen, die mit der Union Abkommen geschlossen haben, auf…
Gemäß der Verordnung (EU) Nr. 439/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates steht das Europäische Unterstützungsbüro für Asylfragen der Beteiligung von…
Gemäß der Verordnung (EU) Nr. 439/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates steht das Europäische Unterstützungsbüro für Asylfragen der Beteiligung von…
Gemäß der Verordnung (EU) Nr. 439/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates steht das Europäische Unterstützungsbüro für Asylfragen der Beteiligung von…
Gemäß der Verordnung (EU) Nr. 439/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates steht das Europäische Unterstützungsbüro für Asylfragen der Beteiligung von…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.