Erwägungsgrund 4 32023D2426
Die COP konnte im zweiten Teil ihrer vierten Tagung vom 21. bis 25. März 2022 keinen Beschluss zur Festlegung von Schwellenwerten für mit Quecksilber verunreinigte Abfälle annehmen. Mit dem Beschluss MC-4/6 wurde die Gruppe technischer Sachverständiger vielmehr aufgefordert, ihre Arbeit in erster Linie auf elektronischem Wege fortzusetzen und sich in einem persönlichen Treffen von ausreichender Dauer mit mit Quecksilber verunreinigten Abfällen zu befassen, sofern entsprechende Ressourcen zur Verfügung stehen, und anschließend der COP auf ihrer vom 30. Oktober bis 3. November 2023 stattfindenden fünften Tagung über ihre Arbeit Bericht zu erstatten.