Art. 2 32023D2427BESCHLUSS (EU) 2023/2427 DES RATES vom 23. Oktober 2023 über den im Namen der Europäischen Union im Internationalen Zuckerrat in Bezug auf die Verlängerung des Internationalen Zucker-Übereinkommens von 1992 zu vertretenden Standpunkt
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32024D2723BESCHLUSS (GASP) 2024/2723 DES RATES vom 21. Oktober 2024 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2019/2110 über die Beratungsmission der Europäischen Union im Rahmen der GSVP in der Zentralafrikanischen Republik (EUAM RCA)
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32023D2428BESCHLUSS (EU) 2023/2428 DES RATES vom 23. Oktober 2023 über den im Namen der Europäischen Union im AKP-EU-Botschafterausschuss im Hinblick auf die Änderung des Beschlusses Nr. 3/2019 des AKP-EU-Botschafterausschusses über den Erlass von Übergangsmaßnahmen gemäß Artikel 95 Absatz 4 des AKP-EU-Partnerschaftsabkommens zu vertretenden Standpunkt
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32023D2426BESCHLUSS (EU) 2023/2426 DES RATES vom 23. Oktober 2023 über den im Namen der Union im Rahmen der fünften Tagung der Konferenz der Vertragsparteien des Übereinkommens von Minamata über Quecksilber in Bezug auf die Annahme eines Beschlusses zur Festlegung von Schwellenwerten für mit Quecksilber verunreinigte Abfälle im Einklang mit diesem Übereinkommen zu vertretenden Standpunkt
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32023D2600BESCHLUSS (EU) 2023/2600 DES RATES vom 9. November 2023 über die Festlegung des Standpunkts, der im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Abkommen zwischen der Europäischen Union einerseits und der Regierung der Färöer andererseits über die Teilnahme der Färöer an Programmen der Union eingesetzten Gemischten Ausschuss im Hinblick auf die Annahme der Geschäftsordnung des Gemischten Ausschusses zu vertreten ist
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32023D2190BESCHLUSS (EU) 2023/2190 DES RATES vom 28. September 2023 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im mit dem Abkommen zwischen der Europäischen Union und Island zum Schutz geografischer Angaben für landwirtschaftliche Erzeugnisse und Lebensmittel eingerichteten Gemischten Ausschuss im Hinblick auf die Annahme seiner Geschäftsordnung zu vertreten ist
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.