Erwägungsgrund 2 32023D2538
In der Präambel des Abkommens wird die Zusage Georgiens zur schrittweisen Annäherung seiner Rechtsvorschriften in den einschlägigen Sektoren an die der Union im Einklang mit dem Abkommen und zur wirksamen Umsetzung dieser Vorschriften anerkannt. In der Präambel genannt wird auch das Bekenntnis der Vertragsparteien zur Achtung der Grundsätze der nachhaltigen Entwicklung, zum Schutz der Umwelt und zur Milderung der Folgen des Klimawandels, zur stetigen Verbesserung der Umwelt-Governance und der Einhaltung der Umwelterfordernisse, einschließlich einer grenzübergreifenden Zusammenarbeit und der Umsetzung der multilateralen internationalen Übereinkünfte, sowie ihr Willen, das Niveau der Sicherheit und des Schutzes der menschlichen Gesundheit als wesentlichem Faktor für nachhaltige Entwicklung und wirtschaftliches Wachstum anzuheben. Die Vertragsparteien bringen in der Präambel ihre Überzeugung zum Ausdruck, dass das Abkommen ein neues Klima für die Wirtschaftsbeziehungen zwischen den Vertragsparteien und vor allem für die Entwicklung von Handel und Investitionen schaffen und den Wettbewerb ankurbeln wird, was für die Umstrukturierung und Modernisierung der Wirtschaft von entscheidender Bedeutung ist.