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Der Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union in der zweiten Sitzung des durch das Abkommens zwischen der Europäischen Union einerseits und der Regierung der Färöer andererseits über die Teilnahme der Färöer an Programmen der Union eingesetzten Gemischten Ausschusses im Hinblick auf die Annahme der Geschäftsordnung des Gemischten Ausschusses zu vertreten ist, beruht auf dem Entwurf eines Beschlusses des Gemischten Ausschusses, der dem vorliegenden Beschluss beigefügt ist.
Die Vertreter der Union im Gemischten Ausschuss können geringfügige technische Berichtigungen des Entwurfes des Beschlusses des Gemischten Ausschusses ohne weiteren Beschluss des Rates vereinbaren, wenn sich diese Änderungen als unerlässlich erweisen, damit der Gemischte Ausschuss seine Geschäftsordnung annehmen kann.
Die Vertreter der Union im Gemischten Ausschuss können geringfügige technische Berichtigungen des Entwurfs des Beschlusses des Gemeinsamen Ausschusses ohne…
Der Standpunkt, der im Namen der Union in dem durch das Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und der Regierung von Dänemark und der…
Der Standpunkt, der im Namen der Union im Gemischten Ausschuss während der 33. Sitzung oder einer der folgenden Sitzungen oder im Wege eines schriftlichen…
Die Vertreter der Union im Gemischten Ausschuss können geringfügigen Änderungen der im Entwurf beigefügten Beschlüsse zustimmen, ohne dass ein neuer Beschluss…
Der Standpunkt, der von der Union im mit Artikel 11 des Abkommens zwischen der Europäischen Union und Moldau zum Schutz geografischer Angaben für…
Geringfügigen Änderungen des Entwurfs des Beschlusses des Gemischten Ausschusses können die Vertreter der Union im Gemischten Ausschuss ohne weiteren Beschluss…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.