Art. 2 32023D2190BESCHLUSS (EU) 2023/2190 DES RATES vom 28. September 2023 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im mit dem Abkommen zwischen der Europäischen Union und Island zum Schutz geografischer Angaben für landwirtschaftliche Erzeugnisse und Lebensmittel eingerichteten Gemischten Ausschuss im Hinblick auf die Annahme seiner Geschäftsordnung zu vertreten ist
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32023D1600BESCHLUSS (GASP) 2023/1600 DES RATES vom 3. August 2023 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2016/610 über eine militärische Ausbildungsmission der Europäischen Union in der Zentralafrikanischen Republik (EUTM RCA)
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32023D2426BESCHLUSS (EU) 2023/2426 DES RATES vom 23. Oktober 2023 über den im Namen der Union im Rahmen der fünften Tagung der Konferenz der Vertragsparteien des Übereinkommens von Minamata über Quecksilber in Bezug auf die Annahme eines Beschlusses zur Festlegung von Schwellenwerten für mit Quecksilber verunreinigte Abfälle im Einklang mit diesem Übereinkommen zu vertretenden Standpunkt
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32023D2172BESCHLUSS (EU) 2023/2172 DES RATES vom 28. September 2023 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union in dem durch das Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Verknüpfung ihrer jeweiligen Systeme für den Handel mit Treibhausgasemissionen eingesetzten Gemeinsamen Ausschuss im Hinblick auf die Änderung des Anhangs I und die Aufnahme einer Präzisierung in Anhang IV des Abkommens zu vertreten ist (Text von Bedeutung für den EWR)
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32023D0230BESCHLUSS (GASP) 2023/230 DES RATES vom 2. Februar 2023 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2022/338 über eine Unterstützungsmaßnahme im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität für die Bereitstellung militärischer Ausrüstung und Plattformen, die dazu konzipiert sind, tödliche Gewalt anzuwenden, für die ukrainischen Streitkräfte
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32023D0229BESCHLUSS (GASP) 2023/229 DES RATES vom 2. Februar 2023 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2022/339 über eine Unterstützungsmaßnahme im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität zur Unterstützung der ukrainischen Streitkräfte
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.