Gesetze
Gesetz wird geladen …
Eine Unterstützungsmaßnahme, die im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität (EFF) finanziert wird (im Folgenden „Unterstützungsmaßnahme“), wird zugunsten Somalias (im Folgenden „Begünstigter“) wird eingerichtet.
Das Ziel der Unterstützungsmaßnahme ist die Unterstützung des Kapazitätsaufbaus der somalischen nationalen Armee (SNA), die im Ausbildungszentrum „General Dhagabadan Training Centre“ im Hinblick auf die Wiederherstellung der Sicherheit im Lande und den Schutz der Zivilbevölkerung geschult werden soll.
Um das in Absatz 2 festgelegte Ziel zu erreichen, wird im Rahmen der Unterstützungsmaßnahme die Bereitstellung von Munition ausschließlich zur Ausbildung von Angehörigen der SNA finanziert.
Die Dauer der Unterstützungsmaßnahme beträgt 48 Monate ab dem Tag der Annahme dieses Beschlusses.
Um das in Absatz 2 genannte Ziel zu erreichen, wird Folgendes durch die Unterstützungsmaßnahme finanziert:
Zur Erreichung des in Absatz 2 genannten Ziels wird im Rahmen der Unterstützungsmaßnahme durch die Mitgliedstaaten Folgendes finanziert:
Die Dauer der Unterstützungsmaßnahme beträgt 70 Monate ab der Annahme dieses Beschlusses.
Die Ziele der Unterstützungsmaßnahme sind die Folgenden:
Damit das in Absatz 2 genannte Ziel erreicht wird, wird mit der Unterstützungsmaßnahme die Bereitstellung des Folgenden durch die Mitgliedstaaten finanziert:
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.