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Angesichts des Geltungsbeginns der Verordnung (EU) 2018/848 des Europäischen Parlaments und des Rates am 1. Januar 2022 wird gemäß Anhang 14 Artikel 3 Absatz 3 des Abkommens über Handel und Zusammenarbeit die Anerkennung der Gleichwertigkeit gemäß den Absätzen 1 und 2 des genannten Artikels bis zum 31. Dezember 2023 neu bewertet.
nach der Neubewertung der Gleichwertigkeit, die bis zum 31. Dezember 2023 vorzunehmen ist, im Einklang mit Artikel 3 Absatz 3 des Anhangs 14 des Abkommens über…
Mit Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe a des Beschlusses (EU) 2021/689 hat der Rat die Kommission ermächtigt, im Namen der Union Beschlüsse zu fassen, um nach der…
Gemäß der Verordnung (EU) 2018/848 läuft die Anerkennung zum Zwecke der Gleichwertigkeit von Drittländern auf der Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des…
nach der Neubewertung der Gleichwertigkeit, die bis zum 31. Dezember 2023 vorzunehmen ist, im Einklang mit Artikel 3 [Anerkennung der Gleichwertigkeit] Absatz 3…
Mit dem Handels- und Kooperationsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und dem Vereinigten Königreich…
Gemäß Artikel 12 Absatz 1 des Beschlusses (EU) 2020/2252 und wie von den Vertragsparteien in Artikel FINPROV.11 [Inkrafttreten und vorläufige Anwendung] Absatz…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.