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Die Kommission hat die in Anhang 14 Artikel 3 Absatz 3 des Abkommens über Handel und Zusammenarbeit vorgesehene Bewertung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften des Vereinigten Königreichs über ökologische/biologische Erzeugnisse vorgenommen. Im Anschluss an diese Bewertung und die Erörterungen im Handelssonderausschuss für technische Handelshemmnisse ist die Kommission zu dem Schluss gelangt, dass die Rechts- und Verwaltungsvorschriften des Vereinigten Königreichs über ökologische/biologische Erzeugnisse der Verordnung (EU) 2018/848 und den auf ihrer Grundlage erlassenen delegierten Rechtsakten und Durchführungsrechtsakten gleichwertig sind.
In Anhang 14 Artikel 3 Absätze 1 und 2 des Abkommens über Handel und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft…
Die Union bestätigt, dass in Bezug auf die in Anlage 14-A zu Anhang 14 des Abkommens über Handel und Zusammenarbeit aufgeführten Erzeugnisse die in Anlage 14-C…
Mit dem Handels- und Kooperationsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und dem Vereinigten Königreich…
Um Qualität, Rückverfolgbarkeit und Einhaltung der Vorschriften dieser Verordnung in Bezug auf die ökologische/biologische Produktion im Allgemeinen und die…
Die Verordnung (EU) 2018/848 des Europäischen Parlaments und des Rates sieht die Möglichkeit vor, Zugang zum Unionsmarkt für ökologische/biologische Erzeugnisse…
Die Kommission hat die einschlägigen Rechtsvorschriften des Vereinigten Königreichs geprüft. Sie ist zu dem Schluss gekommen, dass im Vereinigten Königreich…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.