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Gemäß Artikel 312 Absatz 1 des Handels- und Kooperationsabkommens ergreift der Sonderausschuss für die Kapazitätsvergabe und das Engpassmanagement in der Day-Ahead-Phase vorrangig die erforderlichen Schritte gemäß Artikel 317, um sicherzustellen, dass die ÜNB Vorkehrungen zur Festlegung technischer Verfahren für den Day-Ahead-Zeitbereich treffen.
Auch wenn der Zeitplan nach Anhang 29 des Handels- und Kooperationsabkommens, auf den in der vorläufigen Empfehlung hingewiesen wurde, nicht eingehalten wurde,…
Die ÜNB und Regulierungsbehörden der Vertragsparteien sind im Hinblick auf die vorläufige Empfehlung bereits tätig geworden. Vor dem Hintergrund der bereits…
Im Hinblick auf die Kapazitätsberechnung und -vergabe für den Day-Ahead-Zeitbereich wurden die ÜNB in der vorläufigen Empfehlung dazu aufgefordert, ein…
Nach Artikel 311 Absatz 1 des Handels- und Kooperationsabkommens stellt jede Vertragspartei sicher, dass die Kapazitätsvergabe und das Engpassmanagement bei…
Am 22. Januar 2021 sprachen die Generaldirektion Energie der Europäischen Kommission und die Abteilung für Wirtschaft, Energie und Industriestrategie der…
Im Hinblick auf die Kapazitätsberechnung und -vergabe für alle übrigen Zeitbereiche wurden die ÜNB der Vertragsparteien in der vorläufigen Empfehlung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.