Gesetze
Gesetz wird geladen …
Da der Sonderausschuss im weiteren Verlauf des Jahres 2021 seine Arbeit aufnahm, ist es angezeigt, dass er gemäß Artikel 317 Absatz 2 nun die Gültigkeit der vorläufigen Empfehlung vom 22. Januar 2021 als seine Empfehlung an die Vertragsparteien bestätigt, welche die Vertragsparteien an die ÜNB übermitteln und diese dazu auffordern, mit der Ausarbeitung technischer Verfahren für die effiziente Nutzung von Stromverbindungsleitungen zu beginnen. Die vorläufige Empfehlung sollte nach ihrer Bestätigung als Empfehlung des Sonderausschusses auch als Rahmen für künftige Aufgaben der ÜNB angesehen werden.
Am 22. Januar 2021 sprachen die Generaldirektion Energie der Europäischen Kommission und die Abteilung für Wirtschaft, Energie und Industriestrategie der…
Der Sonderausschuss nimmt die Empfehlung an die Vertragsparteien im Hinblick auf ihr Ersuchen an die ÜNB zur Ausarbeitung technischer Verfahren für die…
In Anbetracht der von den ÜNB bereits erzielten Fortschritte und der zusätzlichen Informationen, die als Antwort auf Anhang II der Empfehlung Nr. 1/2023…
Die ÜNB und Regulierungsbehörden der Vertragsparteien sind im Hinblick auf die vorläufige Empfehlung bereits tätig geworden. Vor dem Hintergrund der bereits…
Im Hinblick auf die Kapazitätsberechnung und -vergabe für alle übrigen Zeitbereiche wurden die ÜNB der Vertragsparteien in der vorläufigen Empfehlung…
In Anbetracht der Schlussfolgerungen des Berichts der ÜNB vom 10. Juli 2023, die durch die informelle Stellungnahme der ACER und der Regulierungsbehörden des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.