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Auf Grundlage der vorläufigen Empfehlung vom 22. Januar 2021 übermittelten die ÜNB beider Vertragsparteien der Kommission ihre Kosten-Nutzen-Analyse der verschiedenen Möglichkeiten für den Aufbau einer losen multiregionalen Volumenkopplung nach Anhang 29 des Handels- und Kooperationsabkommens sowie einen Entwurf der dazugehörigen technischen Verfahren. Am 7. Mai 2021 übermittelte die Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER) der Kommission ihre informelle Stellungnahme zu dieser Analyse.
Am 10. Juli 2023 legten die ÜNB der Union und des Vereinigten Königreichs im Anschluss an die Empfehlung Nr. 1/2023 des Sonderausschusses vom 7. Februar 2023 ,…
Am 22. Januar 2021 sprachen die Generaldirektion Energie der Europäischen Kommission und die Abteilung für Wirtschaft, Energie und Industriestrategie der…
Die Kommission hat das Ergebnis der Kosten-Nutzen-Analyse und die Stellungnahme der Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden gegen die…
Sowohl aus der Kosten-Nutzen-Analyse von 2021 als auch aus den zusätzlichen Informationen von 2023, die von den ÜNB der EU und des Vereinigten Königreichs…
Im Hinblick auf die Kapazitätsberechnung und -vergabe für den Day-Ahead-Zeitbereich wurden die ÜNB in der vorläufigen Empfehlung dazu aufgefordert, ein…
Anhang 29 Teil 1 Nummer 1 des Abkommens über Handel und Zusammenarbeit sieht insbesondere die Entwicklung eines neuen Verfahrens für die Zuweisung von…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.