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Der Sonderausschuss nimmt die Empfehlung an die Vertragsparteien im Hinblick auf ihr Ersuchen an die ÜNB zur Ausarbeitung technischer Verfahren für die effiziente Nutzung von Stromverbindungsleitungen so bald wie möglich an. Nach Abschluss der jeweiligen einzelstaatlichen Verfahren durch jede der Vertragsparteien, nimmt der Sonderausschuss die Empfehlung entweder während seiner nächsten Sitzung oder im schriftlichen Verfahren an, wobei der frühere Zeitpunkt maßgebend ist.
Da der Sonderausschuss im weiteren Verlauf des Jahres 2021 seine Arbeit aufnahm, ist es angezeigt, dass er gemäß Artikel 317 Absatz 2 nun die Gültigkeit der…
Am 22. Januar 2021 sprachen die Generaldirektion Energie der Europäischen Kommission und die Abteilung für Wirtschaft, Energie und Industriestrategie der…
Es ist daher angemessen, die Annahme einer Empfehlung an die Vertragsparteien durch den Sonderausschuss zu unterstützen, in welcher den Vertragsparteien…
In Anbetracht der von den ÜNB bereits erzielten Fortschritte und der zusätzlichen Informationen, die als Antwort auf Anhang II der Empfehlung Nr. 1/2023…
Die ÜNB und Regulierungsbehörden der Vertragsparteien sind im Hinblick auf die vorläufige Empfehlung bereits tätig geworden. Vor dem Hintergrund der bereits…
Am 7. Februar 2023 nahm der Sonderausschuss die Empfehlung Nr. 1/2023 an, nach der die Vertragsparteien ihre jeweiligen ÜNB ersuchen sollten, innerhalb von fünf…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.