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Die Kommission hat das Ergebnis der Kosten-Nutzen-Analyse und die Stellungnahme der Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden gegen die Anforderungen des Handels- und Kooperationsabkommens abgewogen und den Rat über ihre vorläufige Einschätzung unterrichtet. Sie ist der Auffassung, dass die von den ÜNB übermittelten Ergebnisse präzisiert werden müssen und es weiterer Informationen zu jeder der von den ÜNB geprüften Optionen bedarf. Das Vereinigte Königreich hat sich dieser Ansicht auf der Sitzung des Sonderausschusses vom 30. März 2022 angeschlossen.
Die ÜNB der Europäischen Union (EU) und des Vereinigten Königreichs haben den Vertragsparteien diese zusätzlichen Informationen auf das entsprechende Ersuchen…
Die ÜNB und Regulierungsbehörden der Vertragsparteien sind im Hinblick auf die vorläufige Empfehlung bereits tätig geworden. Vor dem Hintergrund der bereits…
Am 29. September 2022 hat das Vereinigte Königreich dem mit dem Handels- und Kooperationsabkommen eingesetzten Sonderausschuss für die polizeiliche und…
Am 22. Januar 2021 sprachen die Generaldirektion Energie der Europäischen Kommission und die Abteilung für Wirtschaft, Energie und Industriestrategie der…
In Anbetracht der Schlussfolgerungen des Berichts der ÜNB vom 10. Juli 2023, die durch die informelle Stellungnahme der ACER und der Regulierungsbehörden des…
Am 1. Oktober 2021 hat das Vereinigte Königreich dem mit dem Handels- und Kooperationsabkommen eingesetzten Sonderausschuss für die polizeiliche und justizielle…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.