Gesetze
Gesetz wird geladen …
Es ist daher angemessen, die Annahme einer Empfehlung an die Vertragsparteien durch den Sonderausschuss zu unterstützen, in welcher den Vertragsparteien empfohlen wird, ihre ÜNB um weitere Angaben zu ihrer Kosten-Nutzen-Analyse und den vorgeschlagenen Entwürfen für technische Verfahren zu ersuchen, und damit den Sonderausschuss bei der Erfüllung seiner Verpflichtungen gemäß Artikel 312 Absatz 1 und Artikel 317 Absatz 2 des Handels- und Kooperationsabkommens zu unterstützen. Es ist angemessen, dass die Union ihre ÜNB ersucht, diese zusätzlichen Angaben innerhalb von fünf Monaten nach dem gestellten Ersuchen zu übermitteln.
Am 7. Februar 2023 nahm der Sonderausschuss die Empfehlung Nr. 1/2023 an, nach der die Vertragsparteien ihre jeweiligen ÜNB ersuchen sollten, innerhalb von fünf…
In Anbetracht der von den ÜNB bereits erzielten Fortschritte und der zusätzlichen Informationen, die als Antwort auf Anhang II der Empfehlung Nr. 1/2023…
Die ÜNB und Regulierungsbehörden der Vertragsparteien sind im Hinblick auf die vorläufige Empfehlung bereits tätig geworden. Vor dem Hintergrund der bereits…
Der Sonderausschuss nimmt die Empfehlung an die Vertragsparteien im Hinblick auf ihr Ersuchen an die ÜNB zur Ausarbeitung technischer Verfahren für die…
Die ÜNB der Europäischen Union (EU) und des Vereinigten Königreichs haben den Vertragsparteien diese zusätzlichen Informationen auf das entsprechende Ersuchen…
Gemäß Artikel 312 Absatz 1 des Abkommens über Handel und Zusammenarbeit muss der Sonderausschuss vorrangig die erforderlichen Schritte gemäß Artikel 317…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.