Beschluss (EU) 2023/2751 des Rates vom 30. November 2023 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union auf der 33. Tagung der Versammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation in Bezug auf die Annahme von Änderungen der Richtlinien über Notliegeplätze für auf Hilfe angewiesene Schiffe, der Leitlinien im Rahmen des Harmonisierten Systems der Besichtigung und Zeugniserteilung, der nicht erschöpfenden Liste der Verpflichtungen im Rahmen der für den Code für die Anwendung der IMO-Instrumente relevanten Instrumente und der Richtlinien für die Umsetzung des Internationalen Codes für die Organisation eines sicheren Schiffsbetriebs durch die Verwaltungen zu vertreten ist
Es ist angezeigt, den im Namen der Union auf der Tagung A 33 zu vertretenden Standpunkt festzulegen, da die geplanten Rechtsakte geeignet sind, den Inhalt des Unionsrechts, insbesondere die Richtlinie 2002/59/EG, die Verordnung (EG) Nr. 336/2006, die Verordnung (EG) Nr. 391/2009 und die Richtlinie 2009/21/EG des Europäischen Parlaments und des Rates, maßgeblich zu beeinflussen.
Erwägungsgrund 3 32023D2751
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