Art. 2 32023D0271BESCHLUSS (EU) 2023/271 DES RATES vom 30. Januar 2023 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zur Änderung des Anhangs XI (Elektronische Kommunikation, audiovisuelle Dienste und Informationsgesellschaft) und des Protokolls 37 (mit der Liste gemäß Artikel 101) zum EWR-Abkommen zu vertreten ist (NIS) (Text von Bedeutung für den EWR)
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 4 32020D0751BESCHLUSS (EU) 2020/751 DES RATES vom 27. Mai 2020 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Belarus über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 6 32024D2751BESCHLUSS (EU) 2024/2751 DES RATES vom 14. Oktober 2024 über den Abschluss des Handelsübereinkommens zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits sowie Kolumbien und Peru andererseits
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 4 32023D2761BESCHLUSS (EU) 2023/2761 DES RATES vom 4. Dezember 2023 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union — des Interims-Handelsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Chile
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32025D0271BESCHLUSS (GASP) 2025/271 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES vom 4. Februar 2025 über die Annahme eines Beitrags eines Drittstaats zur Operation der Europäischen Union der maritimen Sicherheit zur Wahrung der Freiheit der Schifffahrt im Zusammenhang mit der Krise im Roten Meer (EUNAVFOR ASPIDES) (EUNAVFOR ASPIDES/2/2025)
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.