Beschluss (EU) 2023/2751 des Rates vom 30. November 2023 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union auf der 33. Tagung der Versammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation in Bezug auf die Annahme von Änderungen der Richtlinien über Notliegeplätze für auf Hilfe angewiesene Schiffe, der Leitlinien im Rahmen des Harmonisierten Systems der Besichtigung und Zeugniserteilung, der nicht erschöpfenden Liste der Verpflichtungen im Rahmen der für den Code für die Anwendung der IMO-Instrumente relevanten Instrumente und der Richtlinien für die Umsetzung des Internationalen Codes für die Organisation eines sicheren Schiffsbetriebs durch die Verwaltungen zu vertreten ist
Der Geltungsbereich dieses Beschlusses sollte sich auf den Inhalt der vorgeschlagenen Änderungen beschränken, soweit diese Änderungen sich auf die gemeinsamen Vorschriften der Union auswirken können und in die ausschließliche Zuständigkeit der Union fallen. Dieser Beschluss sollte die Aufteilung der Zuständigkeiten zwischen der Union und den Mitgliedstaaten nicht berühren —
Erwägungsgrund 8 32023D2751
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