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Gemäß dem Beschluss (EU) 2022/1981 der Europäischen Zentralbank (EZB/2022/33) müssen oder können zuständige Behörden die Dienste des ESZB zu den in jenem Beschluss genannten Bedingungen nutzen.
Gemäß dem Beschluss (EU) 2022/1982 der Europäischen Zentralbank (EZB/2022/34) können zuständige Behörden die Dienste des ESZB zur Zusammenarbeit mit dem ESZB…
Der Beschluss (EU) 2022/1981 (EZB/2022/33) gilt für die Dienste des ESZB, die in der jeweiligen abschließenden Liste entweder des Anhangs I, die Dienste des…
Gemäß dem Beschluss (EU) 2022/1982 der Europäischen Zentralbank (EZB/2022/34) können zuständige Behörden die Dienste des Europäischen Systems der Zentralbanken…
Gemäß dem Beschluss (EU) 2022/1982 der Europäischen Zentralbank (EZB/2022/34) können zuständige Behörden die Dienste des Europäischen Systems der Zentralbanken…
Der Beschluss (EU) 2022/1981 (EZB/2022/33) sollte daher entsprechend geändert werden —
Zuständige Behörden können die Dienste des ESZB zur Zusammenarbeit mit dem ESZB oder untereinander bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben gemäß der Verordnung (EU)…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.