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Die Inanspruchnahme von ESZB-Diensten kann die Verarbeitung personenbezogener Daten umfassen. Die Datenverarbeitungsvorgänge im Rahmen der verschiedenen ESZB-Dienste weichen möglicherweise voneinander ab und können daher unterschiedliche Einstufungen der an der Verarbeitung beteiligten Einheiten erforderlich machen. Der Beschluss (EU) 2022/1981 (EZB/2022/33) sollte geändert werden, um den verschiedenen möglichen Einstufungen der Verantwortlichen unter dem Gesichtspunkt des Datenschutzes Rechnung zu tragen.
Die Inanspruchnahme von ESZB-Diensten kann die Verarbeitung personenbezogener Daten umfassen. Die Datenverarbeitungsvorgänge im Rahmen der verschiedenen…
Gemäß dem Beschluss (EU) 2022/1981 der Europäischen Zentralbank (EZB/2022/33) müssen die zuständigen Behörden bestimmte ESZB-Dienste nutzen und können andere…
Gemäß dem Beschluss (EU) 2022/1981 der Europäischen Zentralbank (EZB/2022/33) müssen oder können zuständige Behörden die Dienste des ESZB zu den in jenem…
Anhang III Nummer 10 des Beschlusses (EU) 2022/1981 (EZB/2022/33) erhält folgende Fassung: „10. Umfasst die Nutzung des Dienstes des ESZB die Verarbeitung…
Der Beschluss (EU) 2022/1981 (EZB/2022/33) sollte daher entsprechend geändert werden —
Anhang II Nummer 10 des Beschlusses (EU) 2022/1982 (EZB/2022/34) erhält folgende Fassung: „10. Umfasst die Nutzung des Dienstes des ESZB die Verarbeitung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.