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Zwar ist die EZB die juristische Person, die sowohl nach der Verordnung (EU) 2018/1725 als auch nach dem vorliegenden Beschluss für den Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten verantwortlich ist, in der Praxis können die Verarbeitungsvorgänge aber von verschiedenen Organisationseinheiten innerhalb der EZB ausgeführt werden.
Ein Verantwortlicher stellt sicher, dass sämtliche Verarbeitungsvorgänge, die personenbezogene Daten umfassen und innerhalb seines Verantwortungsbereichs…
„Verantwortlicher“ die EZB und insbesondere die organisatorische Einheit der EZB, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der…
Bei der Ausübung der ihr übertragenen Aufgaben handelt die EZB und insbesondere die betreffende Organisationseinheit als Verantwortlicher, insoweit sie allein…
„Verantwortlicher“ die EZB und insbesondere die zuständige organisatorische Einheit innerhalb der EZB, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und…
Bei der Wahrnehmung dieser besonderen Aufgaben verarbeitet die EZB mehrere Kategorien von Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare…
Gemäß Artikel 45 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2018/1725 enthält der Beschluss (EU) 2020/655 der Europäischen Zentralbank (EZB/2020/28) die allgemeinen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.