Erwägungsgrund 2 32023D2801
Die NAFO-Kommission erlässt Maßnahmen zur Gewährleistung der langfristigen Erhaltung und nachhaltigen Nutzung der Fischereiressourcen im NAFO-Übereinkommensbereich (im Folgenden „Regelungsbereich“) sowie für den Schutz der marinen Ökosysteme, in denen diese Ressourcen vorkommen. Diese Maßnahmen können für die Union verbindlich werden.