Erwägungsgrund 1 32023D2803
Der Rat hat am 3. Februar 2022 den Beschluss (GASP) 2022/151 des Rates über eine Maßnahme der Union zur Unterstützung der Evakuierung bestimmter besonders schutzbedürftiger Personen aus Afghanistan bis zum 31. Dezember 2022 angenommen. Diese Maßnahme wurde mit dem Beschluss (GASP) 2022/2442 des Rates bis zum 31. Dezember 2023 verlängert.