Erwägungsgrund 2 32023D2803
Der Europäische Auswärtige Dienst (EAD) hat seit dem 1. Juni 2021 die Evakuierung afghanischer Staatsangehöriger, insbesondere solcher, die für den durch die Gemeinsame Aktion 2001/875/GASP des Rates ernannten Sonderbeauftragten der EU in Afghanistan oder für die mit der Gemeinsamen Aktion 2007/369/GASP des Rates, eingerichtete Polizeimission der Europäischen Union in Afghanistan (EUPOL Afghanistan), tätig waren, und anderer besonders schutzbedürftiger afghanischer Staatsangehöriger, die mit der Union zusammengearbeitet haben, sowie ihrer nächsten Verwandten organisiert und geleitet.