Beschluss (GASP) 2023/2803 des Rates vom 11. Dezember 2023 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2022/151 über eine Maßnahme der Europäischen Union zur Unterstützung der Evakuierung bestimmter besonders schutzbedürftiger Personen aus Afghanistan
Die Maßnahme im Rahmen des Beschlusses (GASP) 2022/151 sollte bis zum 31. Dezember 2024 verlängert werden —
Erwägungsgrund 5 32023D2803
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