Art. 2 32023D2807BESCHLUSS (EU) 2023/2807 DES RATES vom 11. Dezember 2023 über den im Namen der Europäischen Union in der Internationalen Kommission für die Erhaltung der Thunfischbestände im Atlantik zu vertretenden Standpunkt und zur Aufhebung des Beschlusses (EU) 2019/868
Die jährliche Festlegung des von der Union in den Sitzungen der ICCAT zu vertretenden Standpunkts erfolgt gemäß Anhang II.
Art. 2 32024D0364BESCHLUSS (EU) 2024/364 DES RATES vom 16. Januar 2024 über den im Namen der Europäischen Union in der Fischereikommission für den westlichen Zentralatlantik zu vertretenden Standpunkt und zur Aufhebung des Beschlusses (EU) 2019/1563
Die jährliche Festlegung des Standpunkts der Union in den Sitzungen der WECAFC erfolgt gemäß Anhang II.
Art. 2 32023D2810BESCHLUSS (EU) 2023/2810 DES RATES vom 11. Dezember 2023 über den im Namen der Europäischen Union in der Fischereikommission für den westlichen und mittleren Pazifik (WCPFC) zu vertretenden Standpunkt und zur Aufhebung des Beschlusses (EU) 2019/862
Die jährliche Festlegung des von der Union in den Sitzungen der WCPFC zu vertretenden Standpunkts erfolgt gemäß Anhang II.
Art. 2 32023D2823BESCHLUSS (EU) 2023/2823 DES RATES vom 11. Dezember 2023 über den im Namen der Europäischen Union in der Fischereiorganisation für den Südostatlantik zu vertretenden Standpunkt und zur Aufhebung des Beschlusses (EU) 2019/861
Die jährliche Festlegung des von der Union in den Sitzungen der SEAFO-Kommission zu vertretenden Standpunkts erfolgt gemäß Anhang II.
Art. 2 32023D2900BESCHLUSS (EU) 2023/2900 DES RATES vom 11. Dezember 2023 über den im Namen der Europäischen Union in der Kommission für die Fischerei im Nordostatlantik zu vertretenden Standpunkt und zur Aufhebung des Beschlusses (EU) 2019/865
Die jährliche Festlegung des von der Union in den Sitzungen der NEAFC zu vertretenden Standpunkts erfolgt gemäß Anhang II.
Art. 2 32023D2901BESCHLUSS (EU) 2023/2901 DES RATES vom 11. Dezember 2023 über den im Namen der Europäischen Union in der Thunfischkommission für den Indischen Ozean zu vertretenden Standpunkt und zur Aufhebung des Beschlusses (EU) 2019/860
Die jährliche Festlegung des von der Union in den Sitzungen der IOTC zu vertretenden Standpunkts erfolgt gemäß Anhang II.