Erwägungsgrund 2 32024D0395
Die CCSBT ist für die Erhaltung und Bewirtschaftung der Fischereiressourcen im Verbreitungsgebiet des Südlichen Blauflossenthuns zuständig. Da das CSBT-Übereinkommen auf Staaten beschränkt ist, setzte die CCSBT die „erweiterte Kommission der CCSBT“ (im Folgenden „erweiterte Kommission“) ein, die neben den CCSBT-Mitgliedern auch Rechtsträger im Fischereisektor und die Union umfasst. In der CCSBT bereitet die erweiterte Kommission die Beschlüsse vor, die die CCSBT förmlich billigt. Die CCSBT erlässt Bestandserhaltungs- und Bewirtschaftungsmaßnahmen für die Erhaltung, Bewirtschaftung und optimale Nutzung von Südlichem Blauflossenthun. Diese Maßnahmen können für die Union verbindlich werden.