Art. 4 Abs. 3 32023D2817BESCHLUSS (EU) 2023/2817 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 7. Dezember 2023 zur Festlegung der Bedingungen für die Übertragung der Kapitalanteile der Europäischen Zentralbank zwischen den nationalen Zentralbanken und für die Anpassung des eingezahlten Kapitals und zur Aufhebung des Beschlusses (EU) 2020/139 (EZB/2020/5) (EZB/2023/33)
Bezugnahmen auf den Beschluss (EU) 2020/139 (EZB/2020/5) gelten als Bezugnahmen auf den vorliegenden Beschluss.
Art. 3 Abs. 2 32023D2811BESCHLUSS (EU) 2023/2811 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 7. Dezember 2023 über die prozentualen Anteile der nationalen Zentralbanken im Schlüssel für die Zeichnung des Kapitals der Europäischen Zentralbank und zur Aufhebung des Beschlusses (EU) 2020/137 (EZB/2020/3) (EZB/2023/31)
Der Beschluss (EU) 2020/137 (EZB/2020/3) wird mit Wirkung vom 1. Januar 2024 aufgehoben.
Art. 5 Abs. 3 32023D2818BESCHLUSS (EU) 2023/2818 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 7. Dezember 2023 zur Festlegung der Maßnahmen, die für den Beitrag zum kumulierten Wert der Eigenmittel der Europäischen Zentralbank und für die Anpassung der den übertragenen Währungsreserven entsprechenden Forderungen der nationalen Zentralbanken erforderlich sind, sowie zur Aufhebung des Beschlusses (EU) 2020/140 (EZB/2020/6) (EZB/2023/34)
Bezugnahmen auf den Beschluss (EU) 2020/140 (EZB/2020/6) gelten als Bezugnahmen auf den vorliegenden Beschluss.
Art. 3 Abs. 1 32023D2819BESCHLUSS (EU) 2023/2819 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 7. Dezember 2023 über die Einzahlung des Kapitals der Europäischen Zentralbank durch die nationalen Zentralbanken der Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist, und zur Aufhebung des Beschlusses (EU) 2020/138 (EZB/2020/4) (EZB/2023/32)
Der Beschluss (EU) 2020/138 (EZB/2020/4) wird mit Wirkung vom 1. Januar 2024 aufgehoben.
Art. 3 Abs. 2 32020D1332BESCHLUSS (EU) 2020/1332 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 15. September 2020 zur Ernennung der Leiter von Arbeitseinheiten für den Erlass von delegierten Beschlüssen über die Feststellung der Bedeutung der beaufsichtigten Unternehmen und zur Aufhebung des Beschlusses (EU) 2017/937 (EZB/2020/40)
Dieser Beschluss tritt am 1. Oktober 2020 in Kraft.