Beschluss (EU) 2023/2811 der Europäischen Zentralbank vom 7. Dezember 2023 über die prozentualen Anteile der nationalen Zentralbanken im Schlüssel für die Zeichnung des Kapitals der Europäischen Zentralbank und zur Aufhebung des Beschlusses (EU) 2020/137 (EZB/2020/3) (EZB/2023/31)
Der Beschluss (EU) 2020/137 (EZB/2020/3) sollte daher aufgehoben werden.
Erwägungsgrund 3 32023D2811
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