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Artikel 1 des Beschlusses (EU) 2020/136 der Europäischen Zentralbank (EZB/2020/2) sieht vor, dass jede nicht dem Euro-Währungsgebiet angehörende NZB mit Wirkung vom 1. Februar 2020 3,75 % ihres Anteils am gezeichneten Kapital der EZB einzahlt.
Mit dem Beschluss (EU) 2020/138 der Europäischen Zentralbank (EZB/2020/4) wurde festgelegt, in welcher Form und in welcher Höhe die nationalen Zentralbanken…
Da die nicht dem Euro-Währungsgebiet angehörenden NZBen bereits ihre bis zum 31. Dezember 2023 geltenden prozentualen Anteile am gezeichneten Kapital der EZB…
Aufgrund der alle fünf Jahre vorzunehmenden Anpassung des Schlüssels für die Kapitalzeichnung ist es erforderlich, einen neuen Beschluss der EZB zur Aufhebung…
Jede nicht dem Euro-Währungsgebiet angehörende NZB zahlt mit Wirkung vom 1. Januar 2024 3,75 % ihres Anteils am gezeichneten Kapital der EZB ein. Unter…
Da jede NZB des Euro-Währungsgebiets bereits ihren bis zum 31. Dezember 2023 geltenden vollständigen Anteil am gezeichneten Kapital der EZB gemäß dem Beschluss…
Da jede NZB des Euro-Währungsgebiets bereits ihren bis zum 31. Dezember 2023 geltenden vollständigen Anteil am gezeichneten Kapital der EZB gemäß dem Beschluss…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.