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Mit dem Beschluss (EU) 2023/2811 der Europäischen Zentralbank (EZB/2023/31) wird die Anpassung des Schlüssels für die Zeichnung des Kapitals der EZB (nachfolgend der „Schlüssel für die Kapitalzeichnung“) gemäß Artikel 29.3 der ESZB-Satzung geregelt und werden mit Wirkung vom 1. Januar 2024 die neuen Gewichtsanteile festgelegt, die jeder NZB im angepassten Schlüssel für die Kapitalzeichnung zugeteilt werden (nachfolgend die „Gewichtsanteile im Schlüssel für die Kapitalzeichnung“).
Mit dem Beschluss (EU) 2023/2811 der Europäischen Zentralbank (EZB/2023/31) wird die Anpassung des Schlüssels für die Zeichnung des Kapitals der EZB…
Mit dem Beschluss (EU) 2023/2811 der Europäischen Zentralbank (EZB/2023/31) wird die Anpassung des Schlüssels für die Zeichnung des Kapitals der Europäischen…
Mit dem Beschluss (EU) 2023/2811 der Europäischen Zentralbank (EZB/2023/31) wird die Anpassung des Schlüssels für die Zeichnung des Kapitals der Europäischen…
Der Beschluss (EU) 2019/43 der Europäischen Zentralbank (EZB/2018/27) regelt die Anpassung des Schlüssels für die Zeichnung des Kapitals der Europäischen…
Mit dem Beschluss (EU) 2023/2811 der Europäischen Zentralbank (EZB/2023/31) wird die Anpassung der den nationalen Zentralbanken (NZBen) zugeteilten…
Die jeweiligen Gewichtsanteile im Schlüssel für die Kapitalzeichnung, die den einzelnen NZBen des Euro-Währungsgebiets bis zum 31. Dezember 2023 zugeteilt…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.