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Mit dem Beschluss (EU) 2023/2811 der Europäischen Zentralbank (EZB/2023/31) wird die Anpassung der den nationalen Zentralbanken (NZBen) zugeteilten Gewichtsanteile im Schlüssel für die Zeichnung des Kapitals der Europäischen Zentralbank (EZB) (nachfolgend die „Gewichtsanteile im Schlüssel für die Kapitalzeichnung“ bzw. der „Schlüssel für die Kapitalzeichnung“) geregelt. Diese Anpassung erfordert, dass der EZB-Rat die Bedingungen für die Übertragung der Kapitalanteile zwischen den NZBen, die am 31. Dezember 2023 Mitglieder des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB) sind, festlegt und auf diese Weise sicherstellt, dass die Verteilung dieser Anteile den vorgenommenen Anpassungen entspricht. Dementsprechend ist die Verabschiedung eines neuen Beschlusses erforderlich, durch den der Beschluss EZB/2020/139 der Europäischen Zentralbank (EZB/2020/5) mit Wirkung vom 1. Januar 2024 aufgehoben wird.
Mit dem Beschluss (EU) 2023/2811 der Europäischen Zentralbank (EZB/2023/31) wird die Anpassung des Schlüssels für die Zeichnung des Kapitals der Europäischen…
Mit dem Beschluss (EU) 2023/2811 der Europäischen Zentralbank (EZB/2023/31) wird die Anpassung des Schlüssels für die Zeichnung des Kapitals der EZB…
Mit dem Beschluss (EU) 2023/2811 der Europäischen Zentralbank (EZB/2023/31) wird die Anpassung des Schlüssels für die Zeichnung des Kapitals der Europäischen…
Mit dem Beschluss (EU) 2023/2811 der Europäischen Zentralbank (EZB/2023/31) wird die Anpassung des Schlüssels für die Zeichnung des Kapitals der EZB…
Der Beschluss (EU) 2019/43 der Europäischen Zentralbank (EZB/2018/27) regelt die Anpassung des Schlüssels für die Zeichnung des Kapitals der Europäischen…
Aufgrund der alle fünf Jahre vorzunehmenden Anpassung des Schlüssels für die Kapitalzeichnung ist es erforderlich, einen neuen Beschluss der EZB zur Aufhebung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.