Beschluss (EU) 2023/2848 des Rates vom 9. November 2023 über die Ermächtigung zur Aufnahme von Verhandlungen über Abkommen in Form eines Briefwechsels zur Änderung und Ergänzung der Abkommen über wissenschaftliche und technologische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Demokratischen Volksrepublik Algerien, der Arabischen Republik Ägypten, dem Haschemitischen Königreich Jordanien, der Libanesischen Republik bzw. dem Königreich Marokko zur Festlegung der Modalitäten und Bedingungen ihrer Beteiligung in Bezug auf „Horizont Europa“ an der von mehreren Mitgliedstaaten gemeinsam durchgeführten Partnerschaft für Forschung und Innovation im Mittelmeerraum (PRIMA)
Gemäß dem Beschluss (EU) 2017/1324 haben alle teilnehmenden Länder die gleichen Rechte und Pflichten. Gemäß Artikel 1 Absatz 2 des Beschlusses (EU) 2017/1324 werden Algerien, Ägypten, Jordanien, Libanon und Marokko vorbehaltlich des Abschlusses völkerrechtlicher Übereinkünfte über wissenschaftliche und technologische Zusammenarbeit mit der Union zu teilnehmenden Ländern, in denen die Modalitäten und Bedingungen für ihre Teilnahme an der PRIMA festgelegt sind.
Erwägungsgrund 4 32023D2848
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