Art. 2 32021D1853BESCHLUSS (EU) 2021/1853 DES RATES vom 18. Oktober 2021 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union in dem durch das Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Arabischen Republik Ägypten andererseits eingesetzten Assoziationsrat zu der Verlängerung der Gültigkeit der Partnerschaftsprioritäten EU-Ägypten bis zur Annahme neuer aktualisierter Partnerschaftsprioritäten durch den Assoziationsrat zu vertreten ist
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 5 32023D2823BESCHLUSS (EU) 2023/2823 DES RATES vom 11. Dezember 2023 über den im Namen der Europäischen Union in der Fischereiorganisation für den Südostatlantik zu vertretenden Standpunkt und zur Aufhebung des Beschlusses (EU) 2019/861
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32025D0853BESCHLUSS (EU) 2025/853 DES RATES vom 14. April 2025 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union auf der zweiten Tagung der Aufsichtsbehörde, die gemäß dem Protokoll von Luxemburg zum Übereinkommen über internationale Sicherungsrechte an beweglicher Ausrüstung betreffend Besonderheiten des rollenden Eisenbahnmaterials eingerichtet wurde, zu vertreten ist
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32013D0285BESCHLUSS DES RATES vom 10. Juni 2013 zur Festlegung des im Rat für TRIPS der Welthandelsorganisation zu vertretenden Standpunkts der Europäischen Union zum Antrag auf Verlängerung der Übergangsfrist nach Artikel 66 Absatz 1 des TRIPS-Übereinkommens für die am wenigsten entwickelten Länder, die Mitglieder sind (2013/285/EU)
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32023D2856BESCHLUSS (EU) 2023/2856 DES RATES vom 7. Dezember 2023 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Abkommen über eine verstärkte Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Kasachstan andererseits eingesetzten Kooperationsausschuss in der Zusammensetzung „Handel“ hinsichtlich der Aufstellung einer Liste mit mindestens 15 Personen, die willens und in der Lage sind, als Schiedsrichter zu dienen, vertreten werden soll
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.