Erwägungsgrund 5 32023D2853
Am 27. Februar 2021 hat der OAG-Gipfel genehmigt, dass einzelne OAG Mitglieder mit der bilateralen Durchführung des EU-OAG-WPA nach dem Grundsatz der „variablen Geometrie“ beginnen. Am 4. Mai 2021 teilte Kenia der Kommission mit, in diesem Sinne weitere Schritte unternehmen zu wollen.