Erwägungsgrund 6 32023D2861
Die Unterzeichnung und die vorläufige Anwendung des Abkommens lassen die Ausübung der nationalen Zuständigkeiten durch die Mitgliedstaaten gemäß den Verträgen, insbesondere im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit, Bildung und Migration, und ihre Zuständigkeiten gemäß den Verträgen unberührt —