Art. 2 32023D2796BESCHLUSS (EU) 2023/2796 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 4. Dezember 2023 zur Änderung des Beschlusses (EU) 2022/1981 zur Nutzung von Diensten des Europäischen Systems der Zentralbanken durch zuständige Behörden (EZB/2022/33) (EZB/2023/30)
Dieser Beschluss tritt am zwanzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 2 32023D2671BESCHLUSS (EU) 2023/2671 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 22. November 2023 zur Änderung des Beschlusses Nr. 1313/2013/EU im Hinblick auf die Verlängerung des Übergangszeitraums von rescEU (Text von Bedeutung für den EWR)
Dieser Beschluss tritt am zwanzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 2 32023D2795BESCHLUSS (EU) 2023/2795 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 4. Dezember 2023 zur Änderung des Beschlusses (EU) 2022/1982 zur Nutzung von Diensten des Europäischen Systems der Zentralbanken durch zuständige Behörden und kooperierende Behörden (EZB/2022/34) (EZB/2023/29)
Dieser Beschluss tritt am zwanzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 2 32024D2829BESCHLUSS (EU) 2024/2829 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. Oktober 2024 zur Änderung der Richtlinie 2007/2/EG hinsichtlich bestimmter Berichtspflichten über die Geodateninfrastruktur (Text von Bedeutung für den EWR)
Dieser Beschluss tritt am zwanzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 2 32023D0864BESCHLUSS (EU) 2023/864 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 13. April 2023 zur Änderung des Beschlusses EZB/2014/16 zur Einrichtung eines administrativen Überprüfungsausschusses und zur Festlegung der Vorschriften für seine Arbeitsweise (EZB/2023/11)
Dieser Beschluss tritt am zwanzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 2 32024D1167BESCHLUSS (EU) 2024/1167 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 11. April 2024 zur Änderung des Beschlusses (EU) 2017/1324 hinsichtlich der Fortsetzung der Beteiligung der Union an der Partnerschaft für Forschung und Innovation im Mittelmeerraum (PRIMA) im Rahmen von Horizont Europa
Dieser Beschluss tritt am zwanzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.