Erwägungsgrund 8 32023D2530
In den Fällen, in denen die Kriterien zum Erlass eines delegierten Beschlusses nicht erfüllt sind, sollten Beschlüsse nach dem Verfahren gemäß Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1024/2013 und Artikel 13h des Beschlusses EZB/2004/2 der Europäischen Zentralbank erlassen werden —