Erwägungsgrund 2 32024D2830
Am 30. Juli 2024 erließ der EZB-Rat die Leitlinie (EU) 2024/2616 der Europäischen Zentralbank (EZB/2024/20), mit der die Leitlinie (EU) 2022/912 (EZB/2022/8) unter anderem durch die Ersetzung einiger in dieser Leitlinie enthaltenen Bestimmungen über die Verzinsung durch Bezugnahmen auf die einschlägigen Bestimmungen des Beschlusses (EU) 2024/1209 (EZB/2024/11) geändert wird.