Erwägungsgrund 2 32024D2829
Mit der Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates wurden allgemeine Bestimmungen für die Schaffung der Geodateninfrastruktur in der Europäischen Gemeinschaft (INSPIRE) für die Zwecke der Umweltpolitik der Union sowie anderer politischer Maßnahmen oder sonstiger Tätigkeiten, die Auswirkungen auf die Umwelt haben können, erlassen. Gemäß dieser Richtlinie müssen die Mitgliedstaaten einen Bericht, der unter anderem eine zusammenfassende Beschreibung der Kosten und des Nutzens der Umsetzung der genannten Richtlinie enthält, erforderlichenfalls aktualisieren und spätestens am 31. März jedes Jahres veröffentlichen.