Beschluss (EU) 2023/368 des Rates vom 14. Februar 2023 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union einerseits und Neuseeland andererseits über den Austausch personenbezogener Daten zwischen der Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung (Europol) und den für die Bekämpfung von schwerer Kriminalität und Terrorismus zuständigen neuseeländischen Behörden
Das Abkommen liegt im Interesse der Europäischen Union, da es die Übermittlung personenbezogener Daten zwischen Europol und den zuständigen neuseeländischen Behörden zum Ziel hat, um schwere Kriminalität und Terrorismus zu bekämpfen und die Sicherheit der Union und ihrer Bürgerinnen und Bürger zu schützen.
Erwägungsgrund 3 32023D0368
Erwägungsgrund 3 32023D0368Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen