Erwägungsgrund 5 32023D0368
Das Abkommen lässt die Übermittlung personenbezogener Daten oder andere Formen der Zusammenarbeit zwischen den für den Schutz der nationalen Sicherheit zuständigen Behörden unberührt und wirkt sich nicht darauf aus.
Das Abkommen lässt die Übermittlung personenbezogener Daten oder andere Formen der Zusammenarbeit zwischen den für den Schutz der nationalen Sicherheit zuständigen Behörden unberührt und wirkt sich nicht darauf aus.