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Am 13. Oktober 2021 beantragte Litauen, Gegenstände, die zwecks unentgeltlicher Verteilung und Bereitstellung an Drittstaatsangehörige und Staatenlose, die die Grenze zwischen Litauen und Belarus unerlaubt überschritten hatten, sowie an Personen, die internationalen Schutz beantragt haben, nach Litauen eingeführt wurden, von den Einfuhrabgaben und der Mehrwertsteuer zu befreien; dieser Antrag wurde am 15. April 2022 und am 6. Juni 2022 geändert.
Damit die von den Eingangsabgaben und von der Mehrwertsteuer befreiten Einfuhren überwacht werden können und die korrekte Anwendung der vorliegenden Maßnahmen…
Angesicht der extremen Herausforderungen, mit denen Litauen konfrontiert ist, sollte die Befreiung von Einfuhren, die zwischen dem 12. August 2021 und dem 31.…
Litauen bestätigte, dass die erste Einfuhr von Gegenständen zwecks unentgeltlicher Verteilung und Bereitstellung an Drittstaatsangehörige und Staatenlose, die…
Es ist daher angezeigt, Litauen für Gegenstände, die für die in Artikel 74 der Verordnung (EG) Nr. 1186/2009 beschriebenen Zwecke eingeführt wurden, eine…
Am 14. März 2022 konsultierte die Kommission die Mitgliedstaaten zur Notwendigkeit eines Kommissionsbeschlusses, mit dem Gegenstände, die zur Überführung in den…
Mit dem Beschluss (EU) 2021/2313 der Kommission wurde einigen Mitgliedstaaten vom 1. Januar 2022 bis zum 30. Juni 2022 eine Befreiung von den Eingangsabgaben…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.