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Litauen informierte die Kommission, dass die Gegenstände von der staatlichen Grenzschutzbehörde Litauens zur Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr eingeführt wurden und dass die unentgeltliche Verteilung und Bereitstellung von eingeführten Gegenständen an Drittstaatsangehörige und Staatenlose, die die Grenze zwischen Litauen und Belarus unerlaubt überschritten hatten, sowie an Personen, die internationalen Schutz beantragt haben, durch hierfür benannte staatliche Organisationen erfolgte.
unentgeltliche Bereitstellung an Drittstaatsangehörige und Staatenlose, die die Grenze zwischen Litauen und Belarus unerlaubt überschritten haben, sowie an…
Damit die von den Eingangsabgaben und von der Mehrwertsteuer befreiten Einfuhren überwacht werden können und die korrekte Anwendung der vorliegenden Maßnahmen…
Liste der benannten staatlichen Organisationen, die für die Verteilung und die Bereitstellung der von den Einfuhrabgaben und der Mehrwertsteuer befreiten…
Litauen bestätigte, dass die erste Einfuhr von Gegenständen zwecks unentgeltlicher Verteilung und Bereitstellung an Drittstaatsangehörige und Staatenlose, die…
Am 13. Oktober 2021 beantragte Litauen, Gegenstände, die zwecks unentgeltlicher Verteilung und Bereitstellung an Drittstaatsangehörige und Staatenlose, die die…
die Gegenstände werden zur Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr von oder im Auftrag von staatlichen Organisationen wie staatlichen Stellen,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.