Art. 2 Abs. 2 32023D2680BESCHLUSS (GASP) 2023/2680 DES RATES vom 27. November 2023 über eine Unterstützungsmaßnahme im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität zur Unterstützung der somalischen nationalen Armee durch die Bereitstellung von Militärausrüstung, die dazu konzipiert ist, tödliche Gewalt anzuwenden
Alle Ausgaben werden im Einklang mit dem Beschluss (GASP) 2021/509 und den Vorschriften für die Ausführung der im Rahmen der EFF finanzierten Einnahmen und…
Art. 2 Abs. 2 32024D2843BESCHLUSS (GASP) 2024/2843 DES RATES vom 5. November 2024 über eine Unterstützungsmaßnahme im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität zur Unterstützung der ägyptischen Streitkräfte
Alle Ausgaben werden im Einklang mit dem Beschluss (GASP) 2021/509 und den Vorschriften für die Ausführung der im Rahmen der EFF finanzierten Einnahmen und…
Art. 2 Abs. 2 32024D1063BESCHLUSS (GASP) 2024/1063 DES RATES vom 4. April 2024 über eine Unterstützungsmaßname im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität zur Unterstützung der ghanaischen Streitkräfte
Alle Ausgaben werden im Einklang mit dem Beschluss (GASP) 2021/509 und gemäß den Vorschriften für die Ausführung der im Rahmen der EFF finanzierten Einnahmen…
Art. 2 Abs. 2 32023D1440BESCHLUSS (GASP) 2023/1440 DES RATES vom 10. Juli 2023 über eine Unterstützungsmaßname im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität zur Unterstützung der ghanaischen Streitkräfte
Alle Ausgaben werden im Einklang mit dem Beschluss (GASP) 2021/509 und gemäß den Vorschriften für die Ausführung der im Rahmen der EFF finanzierten Einnahmen…
Art. 2 Abs. 1 32022D0338Der als finanzieller Bezugsrahmen dienende Betrag zur Deckung der Ausgaben der Unterstützungsmaßnahme beläuft sich auf 4 120 000 000 EUR.